Überwachungskamera Rechtliches und Bedenken

Rechtliches zur Videoüberwachung

Bei der Videoüberwachung gilt es Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu beachten, die durch verschiedene Gesetze und Richtlinien wie unter anderem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Datenschutzgesetze der Bundesländer, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Arbeitnehmerdatenschutz geregelt sind.

Private Videoüberwachung

Im privaten Raum ist die Nutzung von Überwachungskameras grundsätzlich erlaubt, so lange Aufzeichnung und Bildausschnitt nur das eigene Privatgelände abbilden. Sollte eine Kamera jedoch auf öffentliches Gebiet zeigen, werden öffentliche Interessen berührt.

Wo darf eine Überwachungskamera installiert werden?

Sie dürfen eine Überwachungskamera überall an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück anbringen. Dabei ist zu beachten, dass nicht öffentliche Wege oder Gelände erfasst werden, die Unbeteiligte nutzen. Es sollte lediglich Ihr Toreingang oder Ihre Tür zu sehen sein. Wer Ihren Eingang bewusst betritt, kann selbstverständlich von einer Kamera aufgezeichnet werden. Ausnahmen sind lediglich im Falle des Schutzbedürfnisses möglich - In so einem Falle sollten Sie sich eine rechtliche Genehmigung verschaffen.
Getarnte Überwachungskameras, die dazu dienen, einzelne Dienstleister oder Personen zu überführen, sind im privaten Bereich prinzipiell verboten.

Videoüberwachung in Betrieben

Die Videoüberwachung von Mitarbeitern ist grundsätzlich mit sichtbaren Kameras zulässig. Mitarbeiter und Betriebsräte sollten jedoch informiert sein. Dabei sollten Zweck und Datenschutzrichtlinien abgestimmt werden. Die Aufzeichnungen dürfen nur dann ausgewertet werden, falls entsprechende Ereignisse wie zum Beispiel Straftaten, Unfälle oder Störungen dies rechtfertigen.
Eine verdeckte Mitarbeiterüberwachung ist zunächst verboten. Ausnahmen bestehen nur, wenn Straftaten stattfanden und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, diese aufzuklären. Hinweis: Nach der Aufklärung müssen die Kameras entfernt werden. Verboten sind allerdings getarnte Funkkameras.

ACHTUNG! Dieses ist keine rechtsverbindliche Beratung! Sollten Teile der Bestimmungen und Rechte tangiert werden, sollte eine rechtsverbindliche Beratung eingeholt werden!

Unsere Produkte - Unser Service für Sie

Wichtige Aspekte bei der Auswahl unserer Produkte sind die einfache nachträgliche Installation, die möglichst einfache Bedienung, ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, die Möglichkeit der regelmäßigen Wartung sowie die hohe Zuverlässigkeit im Betrieb.

Nach einem Beratungsgespräch führen wir gerne eine Planung, Installation und Wartung durch.

Wir freuen uns auf Sie!

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Telefon: 0421-666622
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oder nach Terminvereinbarung

 

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Buslinien: 90, 90E, 95, 677

 

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