Nutzen Sie als Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Immobilien die möglichen Steuervorteile! Grundsätzlich werden alle Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im Haus oder auf dem Grundstück gefördert. So wird zum Beispiel die Reparatur oder Modernisierung der SAT-Antenne, des Kabelanschlusses oder die Reparatur des TV-Gerätes. Die Förderung umfasst den Arbeitslohn sowie Fahrt- und Maschinenkosten – nicht jedoch das Material bzw. die gekauften Artikel. 20% der begünstigten Handwerkerkosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – maximal jedoch € 1200,00 pro Jahr.
Also – ab zum Fachmann! Nutzen Sie die Kombi aus Steuervorteilen und die qualitative Leistung eines Handwerkbetriebes.

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